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Ihr Flughafen Wien Team

Nachtflugregelung

Nachtflugregelung

Die Nachtflugregelung für das 2-Pisten-System wurde im Mediationsvertrag festgeschrieben und umfasst zwei Bausteine.

Die Bausteine der Nachtflugregelung am Flughafen Wien​

  • Erstens die sogenannte "Single Runway Operation", die eine Einschränkung der Pistennutzung sowie der An- und Abflugrouten bedeutet.
  • Zweitens die absolute Deckelung der Starts und Landungen innerhalb eines Kalenderjahres inklusive aller Ausnahmen (Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen). Die Deckelung von 4.700 Starts und Landungen gilt für die Nachtkernzeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr pro Kalenderjahr inklusive aller Ausnahmen (vgl. unten) und wurde für den Zeitraum, bis eine 3. Piste für den Flughafen Wien gebaut und eröffnet wird, vereinbart.

Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei westlichen Winden

21:00-07:00 Uhr

Starts und Landungen ausschließlich auf Piste 29

Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Windstille

21:00-07:00 Uhr

Starts und Landungen ausschließlich auf Piste 29

Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei östlichen Winden

21:00-07:00 Uhr

Landungen auf Piste 16

Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei östlichen Winden

21:00-07:00 Uhr

Starts auf Piste 11

Ausnahmen der Nachtflugregelung

Ausgenommen von der Vereinbarung (Nachflugverbot, div. Verfahren je nach Windrichtung) sind Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, die Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen. Die Nachtflugregelung ist Teil des Maßnahmenbündels, das viele Siedlungsgebiete entlastet hat und Ausgleich für starke Belastungen am Tag schaffen konnte.

Deckelung Nachtkernzeit (23:30 Uhr - 05:30 Uhr)