
Die Nachtflugregelung für das 2-Pisten-System wurde im Mediationsvertrag festgeschrieben und umfasst zwei Bausteine.
Die Bausteine der Nachtflugregelung am Flughafen Wien
- Erstens die sogenannte "Single Runway Operation", die eine Einschränkung der Pistennutzung sowie der An- und Abflugrouten bedeutet.
- Zweitens die absolute Deckelung der Starts und Landungen innerhalb eines Kalenderjahres inklusive aller Ausnahmen (Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen). Die Deckelung von 4.700 Starts und Landungen gilt für die Nachtkernzeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr pro Kalenderjahr inklusive aller Ausnahmen (vgl. unten) und wurde für den Zeitraum, bis eine 3. Piste für den Flughafen Wien gebaut und eröffnet wird, vereinbart.
Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei westlichen Winden
21:00-07:00 Uhr
Starts und Landungen ausschließlich auf Piste 29
Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Windstille
21:00-07:00 Uhr
Starts und Landungen ausschließlich auf Piste 29
Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei östlichen Winden
21:00-07:00 Uhr
Landungen auf Piste 16
Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei östlichen Winden
21:00-07:00 Uhr
Starts auf Piste 11
Ausnahmen der Nachtflugregelung
Ausgenommen von der Vereinbarung (Nachflugverbot, div. Verfahren je nach Windrichtung) sind Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, die Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen. Die Nachtflugregelung ist Teil des Maßnahmenbündels, das viele Siedlungsgebiete entlastet hat und Ausgleich für starke Belastungen am Tag schaffen konnte.
Deckelung Nachtkernzeit (23:30 Uhr - 05:30 Uhr)
