3. Piste - Nachtflug

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Nachtflugregelung bei Realisierung eines 3-Pisten-Systems am Flughafen Wien

Im Mediationsverfahren Flughafen Wien wurde für den Fall, dass eine 3. Piste für den Flughafen Wien-Schwechat umweltverträglich ist und auch gebaut wird, eine Nachtflugregelung ähnlich der, wie sie für das 2-Pisten-System vereinbart und umgesetzt ist, vereinbart und im Media-tionsvertrag festgeschrieben.

Die Nachtflugregelung für ein 3-Pisten-System besteht - analog zur Regelung für das 2-Pisten-System - aus zwei Bausteinen:

Erstens aus der sogenannten "single runway operation", die eine Einschränkung der Pisten-nutzung - hauptsächlich wird die "alte" Piste 11/29 verwendet, bei Süd/Ostwind finden auch Landungen auf Piste 16 statt - sowie der An- und Abflugrouten bedeutet. 

21:00 Uhr - 07:00 Uhr keine Landungen auf Piste 11L
22:30 Uhr - 06:00 Uhr keine Landungen auf Piste 11R
21:00 Uhr - 07:00 Uhr keine Landungen auf Piste 34
22:00 Uhr - 06:00 Uhr keine Landungen auf Piste 29L

22:00 Uhr - 06:00 Uhr keine Starts auf Piste 11R
21:00 Uhr - 07:00 Uhr keine Starts auf Piste 16
22:30 Uhr - 06:00 Uhr keine Starts auf Piste 29L
21:00 Uhr - 07:00 Uhr keine Starts auf Piste 34
 



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Zweitens aus der absoluten Deckelung der Starts und Landungen innerhalb eines Kalender-jahres inklusive aller Ausnahmen (Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, Nichtverfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen). Die Regelung sieht vor, die Zahl der Starts und Landungen innerhalb der Nachtkernzeit zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr in einem Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt der Eröffnung einer 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat dauerhaft auf 3.000 zu limitieren. Die Reduktion von der im 2-Pisten-System gültigen Decke-lung von 4.700 auf 3.000 hat lt. Mediationsvertrag rechtzeitig vor der Eröffnung der 3. Piste in drei Jahresschritten zu erfolgen.

Ausgenommen von der Vereinbarung sind Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, die Nicht-verfügbarkeit alternativer Pisten und besondere Wetterbedingungen. Die Nachtflugregelung ist Teil des Maßnahmenbündels das viele Siedlungsgebiete entlastet und einen Ausgleich für starke Belastungen am Tag schafft.

Anmerkung: die "alte" Piste 11/29 würde in einem 3-Pisten-System den Namen 11L/29R bekommen, die "neue" parallel verlaufende Piste den Namen 11R/29L.